Nutzen Sie
jetzt den Entlastungsbetrag für Pflegedienste von min. 125€ mtl. ab Pflegegrad 1
Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von min. 125 Euro – das gilt auch für den 1. Pflegegrad.
Nutzen Sie
jetzt den Entlastungsbetrag für Ihre Haushaltshife ohne Zuzahlung ab der 1. Pflegestufe!
Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von min. 131,- Euro – das gilt auch für den 1. Pflegegrad.
Der Entlastungsbeitrag der Pflegekasse beträgt derzeit 131 Euro pro Monat (Stand: April 2025).
Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause gepflegt werden. Er ist nicht abhängig vom Pflegegrad.
Wichtig zu wissen:
- Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Das bedeutet, Sie müssen die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selbst bezahlen und reichen die Rechnungen dann bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein.
- Nicht genutzte Beträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
- Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, beispielsweise für:
- Haushaltshilfe (Einkaufen, Reinigung etc.)
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
- Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
- Teilweise Finanzierung von Tages- oder Kurzzeitpflege
Es ist ratsam, sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Bestimmungen und die anerkannten Leistungsanbieter in Ihrer Region zu informieren.
Diese finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste gemäß § 36 SGB XI verwendet werden.
Mit dem Entlastungsbetrag können Dienstleistungen, wie beipielsweise Haushaltsreinigung, Einkaufshilfen, Begleitung zu Arztterminen und Mahlzeitendienste finanziert werden.
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